Das Ausbildungsnachweisheft
Was es ist und wofür es benötigt wird


Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 14 müssen Auszubildende in Deutschland einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen. Er ist später auch Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hat dafür Vordrucke erstellt, die alle Auszubildenden zu Beginn ihrer Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten (m/w/d) erhalten. Darauf sind alle Module und Inhalte aufgegliedert, die die dreijährige Ausbildung enthält.
Unsere Azubis bekommen damit einen Fahrplan an die Hand, der sie durch die gesamte Ausbildung begleitet.
Haben sie ein Modul abgeschlossen - zum Beispiel einen Lehrgang oder eine Praxisunterweisung - dann bekommen sie eine Unterschrift vom jeweiligen Ausbilder.
Hinzu kommen während der Praxisphasen wöchentliche Ausbildungsnachweise, in denen die Sozifa-Anwärter auf einer Seite handschriftlich zusammenfassen, was sie gemacht haben.
So füllt sich über drei Jahre hinweg das Ausbildungsnachweisheft und am Ende sind sie bestens gewappnet für die Abschlussprüfung.
Studium und Ausbildung im öffentlichen Dienst
Sieht gut aus für unsere Versicherten und für unsere Mitarbeiter: Die Standorte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland.